Schadengutachten
Der gute Rat
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen unsere Kfz-Sachverständigen schnell und kompetent ein Schaden- und Beweissicherungsgutachten. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung grundsätzlich mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die sogenannten Bagatellschäden, welche häufig bei einer Schadenshöhe bis ca. 750,00 € anzunehmen sind) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Außerdem ermitteln unsere Kfz-Sachverständigen eine eventuell eingetretene Wertminderung, sodass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug auf dieser Basis bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Wertgutachten
Der Fachmann sieht mehr
Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen für Kauf, Verkauf oder die Versicherung? Unsere kompetenten Kfz-Sachverständigen ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert je nach Auftrag anhand vieler Faktoren wie zum Beispiel Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung etc. Speziell für den Kauf bzw. Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen wurde der KÜS-Gebrauchtwagen-Check (KÜSPlus) entwickelt. Den genauen Umfang von KÜSPlus finden Sie hier.